Gelsenkirchen und Umgebung Mo bis So, 24/7 erreichbar WhatsApp 0163 2015823
Ratgeber

Gut vorbereitet, falls es kracht.

Antworten auf häufige Fragen und ein paar Dinge, an die man nach einem Unfall denken sollte.

Gut vorbereitet

Was Sie nach dem Unfall selbst tun können.

01Fotos von der Unfallstelle

Fahrzeuge, Endstellung, Schäden, Bremsspuren und Umgebung, am besten aus mehreren Richtungen.

02Daten aller Beteiligten

Namen, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung der Beteiligten notieren, dazu Namen von Zeugen.

03Nichts unterschreiben

Vor Ort kein Schuldanerkenntnis unterschreiben, auch wenn es eilig wirkt.

04Gutachter selbst wählen

Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie den Gutachter in der Regel selbst aussuchen.

05Erst begutachten, dann reparieren

Lassen Sie den Schaden festhalten, bevor die Werkstatt anfängt. Danach ist er nicht mehr zu sehen.

06Unterlagen bereithalten

Fahrzeugschein, Serviceheft und Rechnungen helfen bei der Bewertung des Fahrzeugs.

Häufige Fragen

Noch etwas offen? Hier steht die Antwort.

Darf ich den Gutachter nach einem Unfall selbst wählen?

Wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben, in der Regel ja. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben.

Wer bezahlt das Gutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten. Ausnahmen gibt es bei Teilschuld und bei sehr kleinen Schäden.

Kümmern Sie sich auch um einen Leihwagen?

Wenn es nötig ist, ja. Sprechen Sie uns beim ersten Anruf darauf an, dann klären wir das gemeinsam.

Was ist eine Wertminderung?

Ein Fahrzeug mit einem reparierten Unfallschaden ist beim Verkauf oft weniger wert als eines ohne. Dieser Unterschied heißt merkantile Wertminderung und wird im Gutachten ermittelt.

Was ist der Nutzungsausfall?

Wenn Sie Ihr Fahrzeug während der Reparatur nicht nutzen können und keinen Mietwagen nehmen, kann eine Entschädigung für diese Tage anfallen. Die Dauer steht im Gutachten.

Wann erreiche ich Sie?

Montag bis Sonntag, 24/7. Am schnellsten per Telefon unter 0163 2015823 oder per WhatsApp.

Wo findet die Besichtigung statt?

Dort, wo das Fahrzeug steht, nach Absprache auch in der Werkstatt.

Was sollte ich nach einem Unfall zuerst tun?

Unfallstelle sichern, Fotos machen, Namen, Anschrift und Kennzeichen der Beteiligten notieren und Zeugen fragen. Unterschreiben Sie vor Ort kein Schuldanerkenntnis.

Was ist der Wiederbeschaffungswert?

Der Betrag, den ein gleichwertiges Fahrzeug auf dem regionalen Markt kostet. Er ist wichtig, wenn sich eine Reparatur nicht mehr lohnt.

Wo sind Sie unterwegs?

In Gelsenkirchen und Umgebung. Fragen Sie einfach, wenn Ihr Ort nicht dabei ist.

Die Angaben auf dieser Seite sind allgemeine Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.

24/7 für Sie erreichbar

Unfall gehabt? Rufen Sie uns an.

Ein kurzer Anruf oder eine WhatsApp genügt für den Anfang. Wir sagen Ihnen dann, wie es weitergeht.

BGExpertKFZ Sachverständiger Marco Grasberger Gelsenkirchen und Umgebung Mo bis So, 24/7
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