Unfallgutachten
Sie hatten einen unverschuldeten Unfall und benötigen einen Unfallgutachter?
Nach einem nicht selbst verschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen Unfallgutachter Ihrer Wahl zu beauftragen um Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers geltend zu machen. Lassen Sie nicht zu, dass die gegnerische Versicherung Ihren eigenen Gutachter schickt. Suchen Sie sich einen Unfallgutachter Ihres Vertrauens. Nur so können Sie sicher sein, dass der Schaden an Ihrem Auto oder Motorrad objektiv und neutral begutachtet wird.
Die gegnerische Versicherung muss laut aktueller Rechtssprechung die Kosten für das Gutachten bzw. den Unfallgutachter ab einer Schadenshöhe von ca. 750 Euro tragen. Kontaktieren Sie uns einfach, falls Sie sich bezüglich der Schadenshöhe unsicher sind. Sie können uns auch ein paar Bilder per WhatsApp oder E-Mail schicken.
Wir beraten Sie nach einem Unfall immer kostenlos und teilen Ihnen mit, ob die Erstellung eines Unfallgutachtens sinnvoll ist und ob Kosten dabei für Sie entstehen.


Unfallgutachter – Was macht er?
Ein Unfallgutachter nimmt Ihr Fahrzeug nach einem Unfall in Augenschein und kalkuliert die Höhe der anfallenden Reparaturkosten durch Erstellung eines Gutachtens. Dieses dient als Grundlage für eine Erstattung der Reparaturkosten durch die gegnerische Versicherung. Das Gutachten dient außerdem der Beweissicherung für eventuell auftretende Streitigkeiten über einen Rechtsanwalt.
Sollte die Reparatur aufgrund der Schadenshöhe nicht mehr als sinnvoll erscheinen, ermittelt der Unfallgutachter den Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Fahrzeugs und bestimmt den Restwert Ihres Unfallfahrzeugs. Weiterhin legt der Unfallgutachter eine Wertminderung Ihres Autos fest und bestimmt den Nutzungsausfall.
Unfallgutachten – Was wird alles dokumentiert?
Ein Unfallgutachten beinhaltet folgende Positionen:
- Reparaturkostenkalkulation
- Reparaturweg & die Reparaturdauer
- Fahrzeugbewertung
- Wiederbeschaffungswert
- Angaben zur Wertminderung / Wertverbesserung
Restwert - die Nutzungsausfallentschädigungsklasse
- die Wiederbeschaffungsdauer
- aussagekräftige Fotodokumentation
- Diagnoseprotokoll der ausgelesenen Fehlerspeicher
- eine Karosserievermessung (sofern notwendig)


Unfallgutachter beim Kaskoschaden
Im Kaskofall ist die Versicherung „weisungsberechtigt“. Das bedeutet, die Versicherung ist berechtigt, ihren eigenen Unfallgutachter zu beauftragen. Die Kosten der Erstellung des Gutachtens trägt in der Regel die Versicherung selbst. Sind Sie mit der Schadensfeststellung nicht einverstanden, hat der Versicherte die Möglichkeit, ein sogenanntes „Sachverständigenverfahren“ einzuleiten. Bei diesen Verfahren beauftragt jede Partei seinen selbst ausgewählten Unfallgutachter.
Schnelle Erstellung des Unfallgutachtens
Die Gutachtenfertigstellung erfolgt i.d.R. innerhalb von 1 bis 2 Tagen. Das Unfallgutachten wird anschließend per E-Mail (auf Wunsch auch per Post) an die zahlungspflichtige Versicherung bzw. an Ihren Rechtsanwalt versandt. Jetzt Kontakt aufnehmenRufen Sie uns an unter
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